Warum die Teilnahme an Spaniens „El Gordo“ in Deutschland untersagt ist und eine Einordnung aus Aachener Sicht

„El Gordo“, die traditionsreiche spanische Weihnachtslotterie mit Ausschüttungen von mehr als zwei Milliarden Euro, sorgt jedes Jahr für internationale Aufmerksamkeit. Die überdurchschnittliche Gewinnchance, die laut Nachrichtenagenturen höher ist als beim deutschen „Lotto 6 aus 49“, führt dazu, dass auch in Deutschland regelmäßig Interesse besteht. Doch eine Teilnahme ist aus rechtlicher Sicht eindeutig ausgeschlossen.

Grundlage dafür ist der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021. Dieser regelt bundeseinheitlich, welche Lotterie- und Glücksspielangebote im Internet zugelassen sind. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle überwacht seit 2023 die Einhaltung dieser Vorgaben.

Für „El Gordo“ gilt, dass die offizielle spanische Lotterie sich ausschließlich an Personen richtet, die sich in Spanien aufhalten. Ein digitales Angebot für Menschen in Deutschland ist aus diesem Grund eindeutig nicht zugelassen.

Zweitlotterien und ausländische Vermittler

Im deutschen Internetraum tauchen regelmäßig Anbieter auf, die mit einer Teilnahme an „El Gordo“ werben und Nutzer dazu locken, doch an der Lotterie teilzunehmen. Dabei handelt es sich nicht um die spanische Staatslotterie, sondern um sogenannte Zweitlotterien.

Diese Unternehmen bieten keine Teilnahme an der offiziellen Ziehung an, sondern lediglich eine Wette auf deren Ausgang. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen Lotterieveranstalter kommt nicht zustande.

Der Glücksspielstaatsvertrag untersagt Zweitlotterien ausdrücklich. Für Spieler bedeutet das, dass sie bei solchen Angeboten keine Losanteile erwerben, sondern lediglich eine private Wette abschließen. Gewinne hängen ausschließlich vom Drittanbieter ab und haben keinen Bezug zur spanischen Lotterie, weshalb die Angebote keinesfalls seriös sind.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde betont daher regelmäßig, dass alles, was nicht auf ihrer Whitelist steht, in Deutschland keine Zulassung besitzt. Gerade in Aachen, wo die Nähe zu Belgien und den Niederlanden für eine hohe Sichtbarkeit internationaler Angebote sorgt, spielt diese Einordnung eine zentrale Rolle.

Die geografische Lage führt häufig zu der Annahme, die Teilnahme sei über ausländische Websites möglich. Doch rechtlich gilt, dass sobald sich das Angebot an Personen in Deutschland richtet, eine Teilnahme nicht erlaubt ist.

Im selben Zusammenhang weisen Behörden darauf hin, wie wichtig eine klare Abgrenzung zu nicht regulierten Formaten ist, denn nicht jeder Nutzer kennt sich mit der Rechtslage aus. Anbieter mit ordnungsgemäßer Genehmigung finden sich auf der behördlichen Whitelist. 

Allerdings nutzen viele Deutsche auch immer wieder legale Casinos ohne LUGAS Melderegister, die über eine gültige Lizenz aus dem europäischen Ausland verfügen und deshalb andere technische Standards umsetzen als deutsche Anbieter.

Diese Plattformen unterliegen zwar nicht dem deutschen Meldesystem, arbeiten jedoch mit eigenen regulatorischen Vorgaben, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden des jeweiligen Lizenzstaates kontrolliert werden. Für viele Nutzer ist dabei vor allem relevant, dass diese Anbieter transparent über ihre Lizenzierung informieren, definierte Sicherheitsmechanismen einsetzen und klare Spielabläufe bereitstellen.

Die europäischen Genehmigungsmodelle, auf deren Grundlage diese Casinos operieren, setzen zunehmend auf harmonisierte technische Richtlinien, die sich in vielen Bereichen an internationalen Standards orientieren. Dadurch können Anbieter unterschiedliche Formen der Identitätsprüfung, Zahlungsabwicklung und Spielkontrolle bereitstellen, ohne in Konflikt mit nationalen Vorgaben zu geraten.

Für Verbraucher entsteht so ein breiteres Spektrum an regulierten Angeboten, aus dem sie, abhängig von ihrem Standort und den jeweiligen Rechtsvorgaben, auswählen können. „El Gordo“ gehört allerdings nicht in diese Kategorie.

Die Bedeutung einer regulierten Umgebung

Die Nutzung nicht genehmigter Glücksspielangebote kann strafrechtliche Folgen haben. Die Aufsichtsbehörde verweist darauf, dass die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Dies betrifft nicht nur Anbieter, sondern in bestimmten Fällen auch Nutzer.

Zudem fehlt bei vielen dieser Angeboten jegliche behördliche Kontrolle. Das betrifft technische Sicherheitsstandards, Zahlungsabwicklungen und die Transparenz der Spielabläufe. Auch der Schutz vor manipulativen Praktiken gilt ausschließlich für regulierte Angebote.

In Aachen und der Euregio, wo sich aufgrund der Grenzlage ein besonders breites Spektrum digitaler Glücksspiel- und Lotterieangebote zeigt, raten Verbraucherschützer daher regelmäßig zu besonderer Vorsicht.

Und trotzdem ist der Reiz von „El Gordo“ historisch gewachsen. Mit Gesamtgewinnen von mehr als zwei Milliarden Euro und einer Gewinnchance von über fünfzehn Prozent zählt die spanische Weihnachtslotterie zu den größten der Welt. In Spanien beteiligen sich mehr als neunzig Prozent der Bevölkerung, häufig über gemeinschaftlich erworbene Losanteile.

Die deutsche Rechtslage bleibt dennoch eindeutig. Da die Lotterie an den spanischen Markt gebunden ist und von spanischen Behörden reguliert wird, ist eine Teilnahme aus Deutschland rechtlich nicht möglich. Auch Zweitlotterien, die das Ergebnis lediglich nachbilden, erfüllen die deutschen Vorgaben nicht.

Die Aachener Perspektive mit besonderer Vorsicht

Die Städteregion Aachen ist durch ihre Lage im Dreiländereck und ihre Beliebtheit bei Touristen besonders von internationalen digitalen Angeboten geprägt. Viele Menschen kommen über belgische oder niederländische Medien und Werbeplattformen mit ausländischen Lotterien in Kontakt. Dennoch gelten für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ausschließlich die deutschen Rechtsvorgaben.

Gerade bei international beworbenen Formaten wie „El Gordo“ zeigt sich, wie wichtig klare Informationen sind und dass man sich als Spieler unbedingt informieren sollte, bevor man an einem Angebot teilnimmt. Die Teilnahme mag technisch möglich erscheinen, rechtlich ist sie jedoch nicht erlaubt, unabhängig davon, von welchem Land aus die entsprechende Website betrieben wird.

Die Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ bleibt für Personen in Deutschland also ausgeschlossen. Die Gründe liegen nicht in der Lotterie selbst, sondern in den regulatorischen Rahmenbedingungen, die Onlineangebote nur dann zulassen, wenn sie eine deutsche Genehmigung besitzen. Zweitlotterien erfüllen diese Vorgaben nicht, und die offizielle spanische Lotterie richtet sich ausschließlich an Personen in Spanien.

Für die Region Aachen bedeutet das, dass trotz internationaler Präsenz ausländischer Anbieter uneingeschränkt die deutschen Vorgaben gelten. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde bleibt das zentrale Werkzeug für Verbraucher, um legale Angebote eindeutig zu identifizieren.